Zurück zum Glossar

Kurzarbeit

Definition: Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein von Unternehmen genutztes arbeitsrechtliches Instrument, das dazu dient, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder bei betrieblichen Schwierigkeiten, die normale Arbeitszeit der Mitarbeiter vorübergehend zu reduzieren. Durch die Reduzierung der Arbeitszeit, welche sich in der Zeiterfassung niederschlägt, versuchen Unternehmen, Massenentlassungen zu vermeiden und gleichzeitig Kosten zu reduzieren. Dabei entfällt ein Teil der Arbeitszeit, und der Mitarbeiter erhält entsprechend weniger Gehalt, wobei jedoch ein Anteil durch Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen wird.

Einfluss der Kurzarbeit auf die Zeiterfassung

Die Einführung von Kurzarbeit beeinflusst die Zeiterfassung deutlich. Unternehmen, die Kurzarbeit einsetzen, müssen den Arbeitsstundennachweis ihrer Mitarbeiter genau führen, um festzustellen, wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet wurden und welche Arbeitszeit reduziert wurde. Gemäß dem aktuellen Arbeitsgesetz müssen Unternehmen genaue Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter anfertigen und aufbewahren. Das gilt insbesondere bei Kurzarbeit, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, der Bundesagentur für Arbeit die genauen Arbeitsstunden zu melden.

Kurzarbeit im Kontext des Zeitmanagements

Kurzarbeit spielt eine wichtige Rolle im Zeitmanagement innerhalb einer Organisation. Das Management muss sicherstellen, dass die reduzierte Arbeitszeit effektiv genutzt wird, um die Produktionsziele zu erreichen. Dies bedeutet oft eine Umverteilung von Aufgaben und eine veränderte Priorisierung. Es kann auch notwendig sein, die Arbeitszeit durch geänderte Schichtpläne flexibler zu gestalten. Dabei ist eine genaue Zeiterfassung unerlässlich, um die Arbeitsstunden zu überwachen und den Überblick zu behalten.